Weniger Elektroschrott dank universellem USB-C Anschluss

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Gute Nachrichten zum Thema Elektronikschrott! Wie Sie vielleicht schon bemerkt haben, wird der USB-C Anschluss zum Standard. Konkret bedeutet dies, dass Sie ab sofort ein und dasselbe Ladekabel für alle Ihre elektronischen Geräte verwenden können, auch wenn diese von verschiedenen Marken stammen (Microsoft, Samsung, Apple, Sony, Amazon usw.).

Seit Jahrzehnten statten die Hersteller ihre neuen Geräte mit eigenen Ladesystemen und Anschlüssen aus: Micro-USB, Mini-USB, USB-A, Lightning usw. Diese Heterogenität ging zu Lasten der Konsumentinnen und Konsumenten, die in ihren Schubladen einen Haufen veralteter Ladegeräte und Kabel vorfanden. Ab dem 28. Dezember 2024 müssen alle Mobiltelefone, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer, Spielkonsolen, E-Book-Reader usw. mit einem USB-C Anschluss ausgestattet sein.

Diese Massnahme wird direkt dazu führen, dass weniger Stecker und Ladegeräte zur Müllabfuhr gebracht werden müssen. Die EU schätzt, dass dadurch in Europa jährlich 980 Tonnen weniger Elektroschrott anfallen werden, was einer Reduktion von rund 9 Prozent entspricht. In der Schweiz werden 2021 rund 127’000 Tonnen Elektroschrott gesammelt und rezykliert, was gemäss SWICO rund 15 kg pro Einwohner entspricht.

(SWICO ist die Organisation, die für die Sammlung und Verwertung von elektronischen Geräten zuständig ist)

Andere Vorteile

Die Hersteller müssen nun auf der Verpackung und in den beigefügten Informationen die Ladeeigenschaften der Geräte angeben und vermerken, ob ein Ladekabel mitgeliefert wird. Sie müssen auch Geräte ohne Ladekabel in ihrem Sortiment führen, um den Verbrauchern die Wahl zu lassen, ob sie dieses Zubehör kaufen wollen oder nicht, und um mögliche Doppelkäufe zu vermeiden. Diese einfache Massnahme dürfte sich positiv auf den Geldbeutel der Verbraucher auswirken und ihnen Einsparungen von bis zu 250 Millionen Euro pro Jahr ermöglichen.

Die Hersteller müssen auch eine Schnellladefunktion über den so genannten USB Power Delivery Standard anbieten, mit dem kleine elektronische Geräte (Telefone, drahtlose Kopfhörer usw.) sowie Laptops und Tablets schnell aufgeladen werden können. Der Vorteil dieser Technologie besteht darin, dass jedes Mal, wenn ein Gerät an das Ladegerät angeschlossen wird, automatisch die maximale Leistung ermittelt wird, mit der das Gerät aufgeladen werden kann. Dies soll verhindern, dass Marken die Ladegeschwindigkeit ungerechtfertigt einschränken, und sicherstellen, dass die Ladegeschwindigkeit unabhängig davon, welches kompatible Ladegerät mit einem Gerät verwendet wird, gleich ist.

Ein von der Europäischen Union inspirierter Ansatz

Die Einführung des neuen Standards in der Schweiz geht auf eine Entscheidung der Europäischen Union zurück. Die EU hatte die Harmonisierung des Ladestandards zu einem ihrer Hauptanliegen gemacht, insbesondere gegenüber Apple, das jahrelang versucht hatte, seinen eigenen Standard, den Lightning-Anschluss, durchzusetzen. Bis Ende 2022 hat die EU eine neue Verordnung zur Harmonisierung der Ladelösungen verabschiedet. Die Schweiz folgte diesem Beispiel. Am 22. November 2023 verabschiedete der Bundesrat eine Revision der Verordnung über Fernmeldeanlagen (FAV), um die allgemeine Einführung des USB-C Steckers zu ermöglichen. Die Hersteller hatten bis 2024 Zeit, sich anzupassen (Übergangsfrist). Am 28. Dezember tritt die Massnahme nun endgültig in Kraft. Notebooks müssen sich bis zum 28. April 2026 an den neuen Standard anpassen.

Quellen

Europäische Kommission, Pressemitteilung vom 23.09.21

Schweizerische Eidgenossenschaft, Medienmitteilung du 22.11.23

Französische Regierung, Pressemitteilung (französisch) du 28.12.23

Zeitung Le Temps, Anouch Seydtaghia, Trois choses importantes à savoir sur la généralisation du connecteur USB-C, 08.01.24

SWICO, Technischer Bericht 2022